KfW-Förderung für Solaranlagen: Darlehen und Zuschüsse im Überblick
Die KfW 297 (ehemals Teil der Solarförderung) bietet zinsgünstiges Darlehen für Privatpersonen, die Solaranlagen mit oder ohne Stromspeicher installieren. Seit 2024 hat sich das Förderportfolio durch die Umstellung auf die BEG EM-Struktur aktualisiert. Stand 2025: Die KfW finanziert neben der reinen Stromerzeugung auch die Speicherkomponente — Batteriesysteme werden mit bis zu 100 % des förderfähigen Investitionsvolumens kreditiert.
Das maximale Darlehensvolumen liegt bei privaten Wohngebäuden typischerweise bei ca. 50.000–100.000 EUR, abhängig von Anlagengröße und Speicherkapazität. Die Zinsbindung beträgt 10–20 Jahre (flexibel wählbar), mit Sollzinssätzen im Bereich von 3,5–5,5 % (Stand Q1 2025, Marktabhängig). Die Tilgungsphase beginnt nach einer 6–24-monatigen Karenzzeit, was für Selbstverbraucher mit niedrigeren Renditen entscheidend ist.
- Antragstellung: vor Kaufvertrag bzw. Bestellung der Anlage erforderlich
- Technische Anforderungen: Anlage muss registriert sein (Marktstammdatenregister), Speicher optional
- Bonität: Standard-KfW-Kreditvergabe, keine Grundschuld nötig
- Rückzahlung: ab Inbetriebnahme, mit vereinbarter Karenz