Förderung durch KfW und BAFA: Aktuelle Programme und Zuschüsse (Stand 2025)
Die Förderung für Wärmepumpensysteme in Deutschland erfolgt aktuell über zwei Hauptwege: das KfW-Programm KfW 261 (energieeffizientes Bauen und Sanieren mit Wärmepumpen) sowie die BAFA-Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die KfW unterstützt den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden zu den Effizienzstandards 40, 55, 70, 85 und Denkmal — mit Zuschüssen zwischen 5 % und 30 % der Investitionskosten, je nach Effizienzklasse und Modernisierungsmaßnahme.
Die BAFA-Heizungsförderung wurde 2024 ins KfW-Portfolio überführt. Wer eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme einbauen lässt (ohne umfassende Gebäudesanierung), erhält weiterhin über KfW 458 einen Zuschuss von 30 % bis maximal 15.000 EUR bei Austausch einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Ein iSFP-Bonus von zusätzlich 5 % ist möglich, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan dokumentiert ist.
| Förderpath | Programm | Zuschuss | Maximalbetrag | Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Vollsanierung zum EH 55 | KfW 261 | 30 % | 150.000 EUR | Sanierungsstandard 55 |
| Vollsanierung zum EH 70 | KfW 261 | 20 % | 120.000 EUR | Sanierungsstandard 70 |
| Heizungstausch (Einzelmaßnahme) | KfW 458 | 30 % | 15.000 EUR | Ersatz von Fossil-Heizung |
| iSFP-Einzelmaßnahme | KfW 458 + 5 % | 35 % | Bis 15.750 EUR | Maßnahme im iSFP dokumentiert |