Überblick: KfW 261 und KfW 262 – Ziele und Abgrenzung
**KfW 261** fördert seit 2021 die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Das Programm ersetzt die ehemaligen KfW 151/152 und richtet sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauträger. Gefördert werden energetische Komplettsanierungen sowie Neubauvorhaben, die mindestens den **Effizienzhaus-Standard 85 EE** oder besser erreichen (z. B. Effizienzhaus 70, 55, 40). **KfW 262** wurde Mitte 2023 als ergänzendes Förderprogramm eingeführt und fokussiert auf die Integration von **Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen** in Sanierungsvorhaben. Während KfW 261 alle Gewerke abdeckt (Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung), konzentriert sich KfW 262 auf die Installation erneuerbarer Technologien und deren Einbindung in die Gebäudetechnik. **Abgrenzung zu KfW 297/298**: Diese Programme richten sich ausschließlich an klimafreundlichen **Neubau** mit höheren Nachhaltigkeitsanforderungen und besonderen CO₂-Bilanzierungen. KfW 261/262 sind dagegen stärker auf **Sanierung** und konventionelle Neubau-Effizienzhaus-Standards ausgerichtet. > **Hinweis**: KfW 261 und 262 werden über die **KfW-Bank** vergeben, nicht direkt über die BAFA. Antragstellung läuft über die Hausbank oder ein KfW-Zuschussportal (bei Zuschussvariante).