Zentrale KfW-Programme für Modernisierung und Sanierung
Die KfW stellt für private Eigentümer hauptsächlich zwei Förderschienen bereit: **1. KfW 261/262 – Wohngebäude Kredit (Sanierung zum Effizienzhaus)** Dieses Programm fördert die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien zu einem **KfW-Effizienzhaus-Standard** (z. B. Effizienzhaus 85, 70 oder 55 Denkmal). Die Förderung besteht aus einem Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit sowie einem **Tilgungszuschuss** von bis zu 45 % der Darlehenssumme – abhängig vom erreichten Effizienzstandard. **2. KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard (Einzelmaßnahmen)** Dieser Kredit richtet sich an Modernisierer, die Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch durchführen, ohne einen Effizienzhaus-Standard anzustreben. Kreditbeträge bis 100.000 Euro je Wohneinheit sind möglich. Ein Tilgungszuschuss entfällt hier, dafür sind günstige Zinsen kombinierbar. > **Hinweis:** Für Heizungsmodernisierung existiert seit 2024 ergänzend die **BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM)**, die direkte Investitionszuschüsse (bis 70 % unter bestimmten Bedingungen) ohne Kreditaufnahme bietet. Eine strategisch sinnvolle Kombination – KfW-Kredit für Gesamtsanierung plus BAFA-Zuschuss für Heizung – ist unter definierten Bedingungen zulässig.