Überblick: Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Die **Kaufnebenkosten einer Immobilie** gliedern sich in vier Hauptpositionen: 1. **Grunderwerbsteuer**: Landessteuer auf den Kaufpreis (in Rheinland-Pfalz 5,0 %). 2. **Notarkosten**: Gebühren für Kaufvertragsbeurkundung, Auflassungsvormerkung und Abwicklung (ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises). 3. **Grundbuchkosten**: Gebühren für Eigentumseintrag und ggf. Löschung alter Grundschulden (ca. 0,5 % des Kaufpreises). 4. **Maklerprovision**: Falls ein Makler vermittelt hat (regional üblich 3,57–7,14 % inkl. MwSt., oft geteilt zwischen Käufer und Verkäufer). Die Summe dieser Positionen beträgt typischerweise **10–15 % des Kaufpreises**. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € in Mainz können so zusätzliche **40.000–60.000 €** fällig werden. > **Praxishinweis**: Käufer sollten die Nebenkosten bereits bei der ersten Budgetplanung berücksichtigen, um Finanzierungslücken zu vermeiden. Banken akzeptieren in der Regel nur 100 % Kaufpreis als Darlehensbasis; die Nebenkosten müssen aus Eigenkapital kommen. Für eine präzise Kalkulation empfiehlt sich ein **Nebenkosten-Rechner** oder eine individuelle Beratung durch einen Finanzierungsexperten vor Ort.