Die drei Finanzierungsformen im Überblick
Bevor Sie sich für eine Finanzierung entscheiden, sollten Sie die grundlegenden Unterschiede zwischen Modernisierungskredit, Bausparkredit und Ratenkredit kennen. Jede Variante hat spezifische Vor- und Nachteile, die von Ihrer individuellen Situation abhängen.
Modernisierungskredit (Modernisierungsdarlehen)
Ein Modernisierungskredit ist ein zweckgebundenes Darlehen, das speziell für werterhaltende oder wertsteigernde Maßnahmen an Immobilien vergeben wird. Banken verlangen in der Regel eine Grundschuldabsicherung oder zumindest einen Nachweis über Eigentum. Die Zinsen liegen meist 0,5 bis 1,5 Prozentpunkte unter denen eines freien Ratenkredits (Stand 2026: ca. 3,5–5,5 % eff. p.a. je nach Bonität und Laufzeit).
- Zweckbindung: Nur für Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung
- Sicherheit: Grundschuld oder Eigentümernachweis erforderlich
- Laufzeit: 5–20 Jahre, teils bis 30 Jahre
- Förderfähig: Kombinierbar mit KfW-Zuschüssen (z.B. KfW 261, BAFA BEG EM)
Bausparkredit (Bauspardarlehen)
Ein Bauspardarlehen wird aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag ausgezahlt. Die Zinsen sind vertraglich langfristig fixiert und liegen oft niedriger als bei klassischen Modernisierungskrediten – allerdings nur, wenn der Vertrag in einer Niedrigzinsphase abgeschlossen wurde. Für Modernisierung kann ein Bauspardarlehen sinnvoll sein, wenn bereits Guthaben angespart wurde oder die Zuteilung kurzfristig erfolgt.
- Voraussetzung: Zuteilungsreifer Bausparvertrag (ca. 40–50 % Ansparung)
- Zinsvorteil: Nur bei Altverträgen aus Niedrigzinsphasen relevant
- Laufzeit: Flexibel, meist 10–20 Jahre
- Förderfähig: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage möglich, aber keine direkte KfW-Kopplung
Ratenkredit (freier Verwendungskredit)
Ein Ratenkredit ist nicht zweckgebunden und erfordert keine Grundschuldabsicherung. Die Auszahlung erfolgt schnell, die Konditionen sind jedoch meist teurer als bei einem Modernisierungsdarlehen. Ratenkredite eignen sich für kleinere Sanierungen unter 30.000 Euro oder wenn keine Eintragung ins Grundbuch gewünscht ist.
- Zweckbindung: Keine, freie Verwendung
- Sicherheit: Keine Grundschuld erforderlich, nur Bonität
- Laufzeit: 2–10 Jahre, kürzere Zinsbindung
- Zinsniveau: Ca. 5–8 % eff. p.a. (Stand 2026), deutlich höher als Modernisierungskredit