Tilgungszuschuss vs. Zinsvorteil — Fördermechanismen im direkten Vergleich
Der zentrale Unterschied zwischen KfW 261 und KfW 124 liegt im Fördermechanismus: KfW 261 kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45.000 Euro (bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse, Stand 2026), während KfW 124 ausschließlich über einen Zinsvorteil gegenüber Marktkonditionen fördert. Der Tilgungszuschuss wird direkt auf die Restschuld angerechnet — Sie müssen diesen Betrag nicht zurückzahlen. Bei einem Effizienzhaus 55 beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten (maximal 18.000 Euro bei 120.000 Euro Kreditbetrag), bei Effizienzhaus 40 sind es 20 % (maximal 24.000 Euro).
KfW 124 gewährt hingegen keinen Tilgungszuschuss. Die Förderung besteht ausschließlich in einem Zinsabschlag von typischerweise 0,3 bis 0,8 Prozentpunkten unter marktüblichen Baufinanzierungszinsen (Stand Februar 2026). Bei einem Kreditbetrag von 100.000 Euro über 20 Jahre entspricht dies einer Ersparnis von rund 3.500 bis 7.200 Euro über die Laufzeit. Für einen Effizienzhaus-Neubau oder eine Vollsanierung zum Effizienzhaus ist der Tilgungszuschuss von KfW 261 finanziell deutlich attraktiver. Lediglich bei Teilmodernisierungen, die nicht Effizienzhaus-Niveau erreichen, oder wenn kein iSFP vorliegt, bleibt KfW 124 als Finanzierungsbaustein sinnvoll.
| Fördermechanismus | KfW 261 | KfW 124 |
|---|---|---|
| Tilgungszuschuss | Ja, bis 45.000 € | Nein |
| Zinsvorteil | Ja, ca. 0,4–1,0 % unter Markt | Ja, ca. 0,3–0,8 % unter Markt |
| Max. Kreditsumme | 150.000 € je Wohneinheit | 100.000 € je Wohneinheit |
| Voraussetzung Effizienzhaus | Ja (40/55/70/85/Denkmal) | Nein |