Vergleich

KfW 261 vs. KfW 124 – Fördervergleich Modernisierung

⏱ 5 Min Lesezeit · Veröffentlicht: 2026-05-10

Wer eine Bestandsimmobilie energetisch modernisiert, steht vor der Wahl: Soll ich den KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss nutzen oder den KfW-Kredit 124 als reine Finanzierung? Beide Programme richten sich an private Eigentümer und fördern Sanierungsvorhaben – allerdings mit unterschiedlichen Zielen, Voraussetzungen und Förderlogiken. Während KfW 261 ausschließlich vollständige Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard finanziert und mit einem staatlichen Zuschuss belohnt, bietet KfW 124 einen flexiblen Modernisierungskredit ohne Effizienzvorgabe.

Dieser Vergleich zeigt Ihnen die zentralen Unterschiede, Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten (Stand 2026) – damit Sie die wirtschaftlich sinnvollste Förderstrategie für Ihre Modernisierung wählen.

Tilgungszuschuss vs. Zinsvorteil — Fördermechanismen im direkten Vergleich

Der zentrale Unterschied zwischen KfW 261 und KfW 124 liegt im Fördermechanismus: KfW 261 kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45.000 Euro (bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse, Stand 2026), während KfW 124 ausschließlich über einen Zinsvorteil gegenüber Marktkonditionen fördert. Der Tilgungszuschuss wird direkt auf die Restschuld angerechnet — Sie müssen diesen Betrag nicht zurückzahlen. Bei einem Effizienzhaus 55 beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten (maximal 18.000 Euro bei 120.000 Euro Kreditbetrag), bei Effizienzhaus 40 sind es 20 % (maximal 24.000 Euro).

KfW 124 gewährt hingegen keinen Tilgungszuschuss. Die Förderung besteht ausschließlich in einem Zinsabschlag von typischerweise 0,3 bis 0,8 Prozentpunkten unter marktüblichen Baufinanzierungszinsen (Stand Februar 2026). Bei einem Kreditbetrag von 100.000 Euro über 20 Jahre entspricht dies einer Ersparnis von rund 3.500 bis 7.200 Euro über die Laufzeit. Für einen Effizienzhaus-Neubau oder eine Vollsanierung zum Effizienzhaus ist der Tilgungszuschuss von KfW 261 finanziell deutlich attraktiver. Lediglich bei Teilmodernisierungen, die nicht Effizienzhaus-Niveau erreichen, oder wenn kein iSFP vorliegt, bleibt KfW 124 als Finanzierungsbaustein sinnvoll.

FördermechanismusKfW 261KfW 124
TilgungszuschussJa, bis 45.000 €Nein
ZinsvorteilJa, ca. 0,4–1,0 % unter MarktJa, ca. 0,3–0,8 % unter Markt
Max. Kreditsumme150.000 € je Wohneinheit100.000 € je Wohneinheit
Voraussetzung EffizienzhausJa (40/55/70/85/Denkmal)Nein

Antragsverfahren und Förderlogik — wann welches Programm greift

Das Antragsverfahren von KfW 261 ist deutlich komplexer als bei KfW 124. Für KfW 261 ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (Eintragung in der Expertenliste des Bundes) zwingend vorgeschrieben. Der Experte erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie nach Abschluss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD), in der das erreichte Effizienzhaus-Niveau nachgewiesen wird. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über das KfW-Zuschussportal oder die Hausbank gestellt werden. Erst nach Zusage dürfen Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen (Planungsleistungen sind erlaubt).

KfW 124 verlangt hingegen keinen Energieeffizienz-Experten und keine Effizienzhaus-Bestätigung. Sie beantragen den Kredit direkt über Ihre Hausbank, indem Sie das geplante Bauvorhaben nachweisen (z. B. Kostenvoranschlag, Kaufvertrag). Eine energetische Fachplanung ist nicht erforderlich — KfW 124 fördert jede wohnwirtschaftliche Maßnahme, solange sie den Wohnwert steigert oder die Immobilie instand setzt. Das macht das Programm deutlich niederschwelliger, aber eben auch weniger lukrativ. Die Förderlogik ist klar: KfW 261 ist das Effizienzhaus-Programm für ambitionierte Sanierungen, KfW 124 ist der Allzweck-Modernisierungskredit ohne energetische Vorgaben.

  • KfW 261: Antrag über KfW-Zuschussportal oder Hausbank, zwingend vor Vorhabenbeginn, BzA und BnD durch Energieeffizienz-Experten, Auszahlung nach Baufortschritt.
  • KfW 124: Antrag ausschließlich über Hausbank, keine Experten-Pflicht, vereinfachter Nachweis, Auszahlung nach Bedarf.
  • Kombination: Nicht möglich für dieselben Maßnahmen — Sie müssen sich entscheiden. Ausnahme: KfW 124 für nicht-energetische Arbeiten (z. B. Badumbau), KfW 261 für energetische Sanierung.

Die Förderlogik von KfW 261 folgt der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und ist eng verzahnt mit den BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wer eine Vollsanierung plant, sollte prüfen, ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt — dieser erhöht den Tilgungszuschuss um weitere 5 Prozentpunkte. KfW 124 ist hingegen vollständig unabhängig von energetischen Zielen und eignet sich für Bauherren, die keine Effizienzhaus-Klasse anstreben oder bereits eine Teilsanierung mit BAFA-Förderung durchgeführt haben.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für KfW 261 im Vergleich zu KfW 124?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich grundlegend: KfW 261 fördert ausschließlich energetische Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 85 oder Denkmal). Sie benötigen zwingend eine Energieberater-Bestätigung (Fachplanung und Baubegleitung) sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß BEG.

KfW 124 dagegen ist ein reiner Modernisierungskredit ohne energetische Auflagen. Gefördert werden alle wohnwirtschaftlichen Maßnahmen – von Badsanierung über Dachausbau bis zur Grundrissänderung. Eine Energieberatung ist nicht erforderlich, die Immobilie muss lediglich mindestens 5 Jahre alt sein (Stand 2026).

Wann lohnt sich KfW 124 mehr als KfW 261?

KfW 124 ist die wirtschaftlichere Wahl, wenn Sie keine umfassende energetische Sanierung planen oder der Effizienzhaus-Standard nicht erreichbar ist – etwa bei denkmalgeschützten Objekten ohne Auflagen-Ausnahme oder bei Teilmodernisierungen (neue Küche, Badsanierung, Innenausbau).

  • Niedrigere Kosten für Planung: Sie sparen die Energieberater-Honorare (typisch 4.000–8.000 €, nur teilweise durch BAFA Energieberatung Wohngebäude gefördert)
  • Schnellere Antragsstellung: Kein Fachgutachten, kein iSFP, keine Baubegleitung erforderlich
  • Größerer Maßnahmen-Spielraum: Auch nicht-energetische Modernisierungen (Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Raumaufteilung) werden finanziert
  • Höhere Flexibilität: Kreditbetrag bis 120.000 € pro Wohneinheit ohne Tilgungszuschuss-Nachweis

Rechenbeispiel: Bei einer 80.000-€-Badsanierung zahlen Sie mit KfW 124 (effektiv ca. 2,5–3,5 % p. a., Stand 2026) über 10 Jahre rund 8.000–12.000 € Zinsen. Mit KfW 261 müssten Sie zusätzlich 6.000 € Energieberater-Kosten tragen, um einen Tilgungszuschuss von maximal 7,5 % (6.000 €) zu erhalten – die Ersparnis wäre marginal, der Aufwand deutlich höher.

Kann man KfW 261 und KfW 124 gleichzeitig nutzen?

Nein, eine Doppelförderung für identische Maßnahmen ist ausgeschlossen. Sie dürfen jedoch beide Programme für unterschiedliche Vorhaben am selben Objekt kombinieren – etwa KfW 261 für die energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) und KfW 124 für den nicht-energetischen Innenausbau (Küche, Bad, Elektrik).

Die Kreditobergrenze gilt pro Wohneinheit und Programm: Bis zu 150.000 € für KfW 261 (Effizienzhaus 40) plus 120.000 € für KfW 124 – theoretisch also 270.000 € Fremdkapital für eine Vollsanierung. In der Praxis verlangen Banken ab 200.000 € Kreditsumme jedoch oft 20–30 % Eigenkapital.

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