Zinsgebundene Laufzeit und Fixierungsfenster: Wann Sie handeln müssen
Die zinsgebundene Laufzeit Ihres Baudarlehens bestimmt, wann Sie sich mit Anschlussfinanzierung oder Forward-Darlehen befassen müssen. Bei typischen Baufinanzierungen (Stand 2026) liegt diese zwischen 5 und 20 Jahren. Drei Monate vor Ablauf tritt das Fixierungsfenster ein — ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem Sie sich zu neuen Konditionen einigen können, ohne extra Gebühren zu zahlen. Wer diesen Zeitpunkt verpasst, läuft Gefahr, dass der Kreditgeber automatisch eine Anschlussfinanzierung zu ungünstigen Konditionen anbietet.
Das Forward-Darlehen ermöglicht es, sich bereits 6–36 Monate vor Ablauf der aktuellen Bindung neue Zinssätze zu sichern. Der Vorteil: Sie profitieren von niedrigeren Zinsen, falls diese in der Zukunft steigen. Die Kosten für diesen Vorlauf liegen typischerweise bei 0,01–0,10 % pro Monat Vorverschiebung. Die Anschlussfinanzierung im klassischen Sinne beginnt erst nach Ablauf und verhandelt aktuelle Marktkonditionen zum Stichtag der Fälligkeit.
Beispiel: Bindungsende und optimales Handlungsfenster
| Szenario | Bindungsende | Fixierungsfenster | Forward möglich ab |
|---|---|---|---|
| Standardfall | 31.12.2027 | 01.10.2027 – 31.12.2027 | 01.01.2025 |
| Frühe Sicherung | 30.06.2028 | 01.04.2028 – 30.06.2028 | 01.07.2026 |
| Spätfestlegung | 15.03.2029 | 15.12.2028 – 15.03.2029 | 15.03.2027 |