KfW 458: Fördersätze & Boni im Detail (Stand 2026)
Die KfW 458 Heizungsförderung vergibt 2026 eine Basis-Förderquote von 30 Prozent auf die förderfähigen Kosten des Heizsystems. Diese Grundförderung gilt für alle anerkannten erneuerbaren Heiztechniken — von der Wärmepumpe über Biomasse-Heizungen bis zur Solarthermie. Damit stellt die KfW Eigenheimbesitzer, Vermieter und Wohnungsgenossenschaften auf eine einheitliche Basis.
Zusätzlich zur Grundförderung gewährt die KfW vier kumulierbare Bonusaufschläge, die bis zur Höchstförderung von 70 Prozent stapelbar sind:
- Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %): Gilt nur bei Ersatz einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung — Voraussetzung ist die Selbstnutzung des Objekts und ein Antrag bis zum 31.12.2028. Ab 2029 sinkt dieser Bonus auf 17 Prozent.
- Einkommensbonus (+30 %): Für selbstnutzende Haushalte mit zu versteuerndem Gesamteinkommen ≤ 40.000 € pro Jahr (Nachweis über Steuerbescheid). Das sind typisch Familien oder Einzelpersonen im unteren bis mittleren Einkommensbereich.
- Effizienzbonus (+5 %): Gewährt der KfW für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290, Propan) oder mit Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser — nicht für reine Luft-Wärmepumpen.
- Emissionsminderungszuschlag (2.500 € Pauschale): Ausschließlich für Biomasse-Heizungen (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) mit Staubemission ≤ 2,5 mg/m³ — dieser Betrag fällt außerhalb der 70-%-Höchstgrenze an.