Vollfinanzierung – Definition und Abgrenzung
**Vollfinanzierung** umfasst zwei Hauptvarianten: - **100-Prozent-Finanzierung**: Darlehen deckt den reinen Kaufpreis der Immobilie. Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklercourtage) müssen aus vorhandenen Mitteln beglichen werden. - **110-Prozent-Finanzierung**: Darlehen deckt Kaufpreis plus Kaufnebenkosten. Kein Eigenkapital erforderlich. In beiden Fällen trägt die finanzierende Bank ein höheres Ausfallrisiko, da kein oder wenig Eigenmittel-Puffer vorhanden ist. Dies schlägt sich in höheren Sollzinsen (typisch 0,3 bis 1,0 Prozentpunkte Aufschlag gegenüber Standard-Finanzierungen mit 20 Prozent Eigenkapital) und strengeren Bonitätsanforderungen nieder. > **Hinweis**: Der Begriff "baufinanzierung ohne eigenkapital 2025" umfasst aktuelle Marktvarianten. Banken verlangen regelmäßig überdurchschnittliches, sicheres Einkommen, unbefristete Festanstellung und makelloses Schufa-Scoring. Abgrenzung zu Fremdkapital-Finanzierung: Fremdkapital bezeichnet den gesamten, nicht aus Eigenmitteln stammenden Darlehensteil – unabhängig von Eigenkapitalquote.