Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Erwerb von inländischen Grundstücken, Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurecht) anfällt. Gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner; in der Praxis trägt der Käufer die Steuerlast, sofern im Kaufvertrag nicht anders vereinbart.
Die Steuer bemisst sich nach der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis), unabhängig von Verkehrswert, Beleihungswert oder Finanzierungshöhe. Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküchen oder Möbel können abgezogen werden, wenn sie im Kaufvertrag separat ausgewiesen und nicht überhöht angesetzt sind. Die Grunderwerbsteuer wird vom zuständigen Finanzamt nach Vorlage des notariell beurkundeten Kaufvertrags festgesetzt und per Bescheid gefordert.