Welche Förderprogramme existieren für Photovoltaik und Speicher?
Stand 2026 teilt sich die Photovoltaik-Förderung in drei Ebenen: Bundesförderung (KfW), Landesförderung (z. B. Hessen, Rheinland-Pfalz) und kommunale Programme. Die wichtigsten Anlaufstellen sind:
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Das Programm KfW 270 bietet zinsgünstige Darlehen bis 50 Millionen Euro je Vorhaben für Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Ladestationen. Der effektive Jahreszins liegt ab 1,03 % p. a. (Stand März 2026). Tilgungsfreie Anlaufjahre ermöglichen es, die Anlage zunächst in Betrieb zu nehmen, bevor Sie mit der Rückzahlung beginnen. Das Programm kann mit weiteren Zuschüssen kombiniert werden – etwa mit regionalen Speicherzuschüssen.
Regionale Speicher- und Wallbox-Zuschüsse
Viele Bundesländer und Kommunen fördern Stromspeicher und Wallboxen direkt. In Rheinland-Pfalz existiert das Programm Solar-Speicher-Programm mit bis zu 1.000 Euro Zuschuss pro installierter kWh Speicherkapazität (maximal 10.000 Euro). Die Stadt Frankfurt gewährt zeitlich begrenzt Zuschüsse für Ladestationen im privaten Wohnumfeld. Mainz und Wiesbaden bieten im Rahmen von Klimaschutzprogrammen ebenfalls punktuelle Zuschüsse – diese werden jedoch jährlich neu bewilligt und unterliegen Budget-Obergrenzen.
Steuerliche Entlastungen seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 % beim Kauf und bei der Installation. Zudem entfällt die Einkommensteuer auf Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch, wenn die Anlage auf oder in Gebäuden installiert ist und eine Bruttoleistung bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit nicht überschreitet. Das reduziert die Anfangsinvestition um bis zu 19 % und vereinfacht die steuerliche Abwicklung erheblich.